Mitteilung des Verwaltungsrats des TSV München von 1860 e.V.

Angesichts der wirtschaftlichen Schieflage der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA ist diese zur Abwendung der Insolvenz auf Fremdfinanzierung angewiesen. Das Präsidium des Vereins hat in diesem Zusammenhang eine Darlehensvereinbarung mit HAM International Ltd. unterzeichnet, von welcher der Verwaltungsrat erst sehr kurzfristig vor der am 31.10. abgelaufenen Frist zur Einreichung der notwendigen Nachweise im Rahmen der Lizenzierung beim DFB Kenntnis erlangt hat. Diese Darlehensvereinbarung soll die finanzielle Stabilität der KGaA für die nächsten zwei Jahre sicherstellen.

Der Verwaltungsrat ist sich darüber bewusst, dass HAM International Ltd. als Hauptgläubigerin großes Interesse daran hat, eine Insolvenz der KGaA zu vermeiden. Denn eine Insolvenz würde nicht nur den Verein, seine Mitarbeiter und seine Fans hart treffen, sondern auch erhebliche Nachteile für HAM International Ltd. bedeuten.

Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufsicht sieht es der Verwaltungsrat als geboten an, dass derart grundlegende Verträge absolut rechtssicher und klar formuliert sind. Um dies zu gewährleisten, ebenso wie die Berücksichtigung der langfristigen Interessen des Vereins und seiner Mitglieder, hat der Verwaltungsrat die vom Präsidium unterzeichnete Darlehensvereinbarung einer eingehenden Prüfung unterzogen.

Dabei sind relevante Fragen aufgekommen, die einer Beschlussfassung des Verwaltungsrats über die Bestellung eines Geschäftsführers bis zu deren Klärung entgegenstehen. Dies gilt unabhängig von der Personalie Anton Hiltmair. Diese Fragen betreffen in erster Linie eine Vereinbarung, die es dem Mutterverein auf absehbare Zeit unmöglich machen könnte, wie bisher autonom Geschäftsführer bestellen oder abberufen zu können. Darüber hinaus fingiert diese Darlehensvereinbarung einen angeblich bereits gefassten Beiratsbeschluss über die Bestellung von Anton Hiltmair zum Geschäftsführer der KGaA. Ein solcher Beschluss des Beirats wurde bis dato jedoch tatsächlich nicht gefasst.

Gemäß Ziffer 11.3.6 lit. c der Satzung des Vereins muss das Präsidium die vorherige Zustimmung des Verwaltungsrats einholen, wenn es über die Bestellung von Geschäftsführern in Tochtergesellschaften entscheiden will. Diese vorherige Zustimmung ist nicht nur eine formale Hürde, sondern ein von der Satzung zwingend vorgeschriebenes Instrument, um die Geschäftsführung der KGaA auf eine solide und vertrauenswürdige Basis zu stellen.

Der Verwaltungsrat betont mit Nachdruck, dass er seine Verantwortung gegenüber dem Verein, seinen Mitgliedern und seinen Tochtergesellschaften sehr ernst nimmt. Entscheidungen über derart weitgehende Vereinbarungen bedürfen daher größter Sorgfalt und sollten unter Abwägung aller notwendigen Aspekte getroffen werden. Wir nehmen das Präsidium hiermit in die Pflicht, bezüglich der aufgeworfenen Fragen in den Dialog mit HAM International Ltd. zu treten, um eine tragfähige Lösung unter hinreichender Berücksichtigung der Mitgliederinteressen herbeizuführen.


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