Mitgliederversammlung

Aktuelle Termine und Informationen

Die offizielle Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 erfolgte mit Zustellung des Vereinsmagazins 02/24.

Die Mitgliederversammlung findet am 16. Juni 2024 in der Zenith Halle München (Lilienthalallee 29, 80939) statt. Einlass ist ab 8.30 Uhr, Beginn um 10.00 Uhr. Bitte vergesst nicht, euren aktuellen Mitgliedsausweis und einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen.

Kandidaturen

Zugelassenen Kandidat*innen für die Mitgliederversammlung 2024 mit Steckbrief für die entsprechenden Gremien:

Seniorenvertreter:

Zugelassene Anträge

Die zugelassenen Anträge finden Sie hier. Zudem werden sie satzungsgemäß mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2024 veröffentlicht.

FAQ

Organisatorisches

  • Wann und wo findet die Mitgliederversammlung statt?

Die Mitgliederversammlung findet am Sonntag, 16. Juni 2024, in der Kulturhalle Zenith (80939 München) statt. Beginn ist um 10 Uhr, Einlass ab 8.30 Uhr.

  • Wie komme ich am besten zum Zenith? Kann ich dort parken?

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln: 

Linie U6 Richtung Garching-Forschungszentrum, Haltestelle Freimann, von da ca. 700 m zu Fuß Richtung Westen über die Edmund-Rumpler-Straße.

Anfahrt mit dem Auto: 

  • von der A9 aus Norden kommend Richtung München Innenstadt, Abfahrt München-Freimann nehmen, dann rechts abbiegen in die Heidemannstraße und anschließend links in die Lilienthalallee.
  • aus München Innenstadt kommend: A9 stadtauswärts bis zur Anschlussstelle München-Freimann, hier links in die Heidemannstraße einbiegen, danach links in die Lilienthalallee.

Am Zenith (Lilienthalallee 29) stehen ca. 800 Parkplätze kostenpflichtig zur Verfügung. In der Umgebung gibt es auch kostenfreie Parkplätze in begrenzter Zahl.

  • Darf mein Hund mit in die Halle? Nein
  • Kann ich meine Kinder mitnehmen, wenn diese keine Mitglieder des Vereins sind? Gerne dürfen Sie Ihre eigenen Kinder mitbringen, solange diese noch nicht volljährig sind. Sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
  • Darf ich Gäste/Angestellte/Hilfspersonen mitbringen? Nein, es sei denn, diese Personen sind Mitglieder des Vereins. Ausnahmen gelten nur für eigene, nicht volljährige Kinder.
  • Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.
  • Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf ca. sieben Stunden veranschlagt.
  • Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.
  • Wie groß ist die Halle? Bekomme ich sicher einen Platz? Bestuhlt finden 2.500 Personen Platz, mindestens weitere 500 Personen haben Stehplätze.
  • Gibt es lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben. 
  • Darf ich Fotos machen? Nein.
  • Ist das Zenith behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.
  • Ist ein sog. Liveticker oder sonstiger Mitschnitt bzw. Berichterstattung erlaubt? Nein, dies ist ausdrücklich untersagt.

Allgemeines

  • Warum findet die Mitgliederversammlung statt?

Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor.

Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.

  • Warum findet die Mitgliederversammlung jetzt statt?

Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Damit der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr genehmigt werden kann, soll die Mitgliederversammlung möglichst zwischen dem 1. April und dem 30. Juni abgehalten werden. Aufgrund von der Verfügbarkeit der Versammlungshalle kann es zu zeitnahen Verschiebungen kommen. 

  • Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen?

Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins.

Die Einladung erfolgte mit der Mitgliederzeitschrift DIE SECHZGER, Ausgabe 2/24 ab Seite 4 ff

Jedes (wahlberechtigte) Mitglied kann wählen, ob es die Zeitschrift per Post oder per Email erhält. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Zeitschrift bekommen hat, sollte sich bei Frau Grübel in der Mitgliederverwaltung des Vereins melden und ggf. die Adressdaten aktualisieren (regine.gruebel@tsv1860.org).

  • Ich habe meinen Mitgliedsausweis für das Geschäftsjahr 2023/24 nicht erhalten, darf ich trotzdem zur Veranstaltung?

Sie können sich am Eingang ebenfalls registrieren lassen. Ihre Mitgliedsdaten werden über unser Mitgliederverwaltungssystem geprüft. Ggf. kann auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.

  • Ich bin gerade erst eingetreten, darf ich trotzdem teilnehmen?

Ja. Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Nur um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.

  • Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken?

Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

  • Was bedeutet „Entlastung“?

Sie bedeutet die Billigung der Geschäftsführung und die Anerkennung der geleisteten Arbeit, verbunden mit dem Ausspruch des Vertrauens für die bevorstehende Wahlperiode.

  • Kann ich Fragen stellen auf der MV?

Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab beim Wahlausschuss angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.

Anträge:

  • Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten?

Anträge zur Mitgliederversammlung konnten bis einschließlich Freitag, den 17. Mai 2024, schriftlich beim Präsidium eingereicht werden:

  • persönlich während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 9-17 Uhr)
  • per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Str. 114, 81547 München
  • per Fax unter 089 / 642785-148
  • per Email an ekkehardt.krebs@tsv1860.org

Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung war das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der Email entscheidend.

Satzungsändernde Anträge können nicht mehr eingereicht werden. Hierfür ist die Frist am 01.03.2024 abgelaufen.

Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorab, ob Ihr Antrag tatsächlich den e.V. betrifft und die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist für Ihr Anliegen.

Nach Zugang der Anträge entscheidet der Wahlausschuss, ob diese zugelassen werden können, d.h., ob sie in das Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung fallen, ob sie rechtlich in Ordnung und auch realistisch umzusetzen sind. (Beispiel: Ein Antrag „Verpflichtung von Spieler XY zur Saison 2024/25“ ist weder Aufgabe des e.V., noch eine solche der Mitgliederversammlung)

  • Kann ich die Anträge vorab einsehen?

Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten sowie zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus.

Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge in schriftlicher Form.

  • Warum müssen satzungsändernde Anträge früher eingereicht werden?

Über satzungsändernde Anträge müssen die Mitglieder mit der Einladung informiert werden. Dies ist gesetzlich so vorgeschrieben. Die Frist hierfür wurde in der SECHZGER 1/2024 bekannt gegeben und ist am 01.03.2024 abgelaufen.

Wahlen

  • Wer wird gewählt?

Gewählt werden 2 Ersatzmitglieder für das Präsidium sowie Mitglieder (bzw. stellvertretende Mitglieder) des Ehrenrates, Mitglieder der Kassenprüfer, ein Seniorenvertreter, Mitglieder des Verwaltungsrates und Mitglieder des Wahlausschusses

  • Wie kann ich Kandidat*innen beispielsweise für das Amt des Wahlausschusses vorschlagen?

Es können keine Kandidat*innen mehr vorgeschlagen werden. Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endete am 20.03.2024. Dies wurde in der Ausgabe 1/24 der Mitgliederzeitung DIE SECHZGER bekannt gegeben.

  • Wie lange muss ich Mitglied sein, um abstimmen zu dürfen?

Abstimmen dürfen nur Mitglieder, die mindestens ein Jahr Mitglied sind, d.h. spätestens am 01. Juni 2023 eingetreten sind.

  • Ich bin passives Mitglied, was muss ich tun, um wählen zu dürfen?

Für das Wahlrecht spielt es keine Rolle, ob jemand passives oder aktives Mitglied ist. Außerordentliche Mitglieder dagegen haben kein Stimmrecht.

  • Kann man auch online abstimmen?

  Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden.

  • Dürfen Jugendliche und Kinder auch wählen?

Mitglieder sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stimmberechtigt. Natürlich sind unsere vielen jungen Mitglieder aber herzlich willkommen auf der Versammlung!

  • Ich bin gerade erst wieder eingetreten, darf ich trotzdem wählen, wenn ich früher schon einmal Mitglied war?

Mitgliedszeiten vor einem Austritt werden nicht auf die Dauer der Mitgliedschaft angerechnet.

  • Wie werden die Wahlen und Abstimmungen durchgeführt?

Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen und Wahlen offen. Geheime Abstimmung findet nur statt, soweit es die Vereinssatzung bestimmt oder wenn dies auf Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitglieds mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung beschlossen wird oder wenn der Leiter der Mitgliederversammlung oder der Wahlausschuss dies anordnet. Die Wahlen für den Verwaltungsrat, den Ehrenrat sowie den Wahlausschuss werden beispielsweise geheim mittels Wahlscheine durchgeführt.

Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit (d.h. mehr JA als NEIN-Stimmen). Enthaltungen müssen nicht gezählt werden; diese können durch Abzug der Anzahl der abgegebenen Stimmen von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ermittelt werden."

Mitgliedschaft

  • Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Mitgliedschaft?

Außerordentliche Mitglieder dürfen nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und sind nicht wählbar.

Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen juristische Personen (z.B. Firmen) und Personen, die sich freiwillig und ausdrücklich für eine außerordentliche Mitgliedschaft entschieden haben und daher einen ermäßigten Beitrag zahlen.

Ordentliche Mitglieder sind alle erwachsenen Mitglieder, die den vollen Beitrag zahlen. Dazu kommen die Jugend- und die Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag aus folgenden Gründen zahlen: Ehepartner oder eingetragene Partnerschaft; Schwerbehinderte; RentnerInnen, PensionistInnen, SeniorInnen ab 65 Jahren; SchülerInnen ab 18 Jahren, StudentInnen, Auszubildende ab 18 Jahren; TeilnehmerInnen am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten; EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen

  • Kann ich noch vor der Mitgliederversammlung 2024 ordentliches Mitglied werden?

Mitgliedsanträge von Neumitgliedern müssen noch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden (siehe www.tsv1860.org/mitgliedschaft/). Dabei ist zu beachten, dass eine Bearbeitungszeit anfällt.

Ein außerordentliches Mitglied des Vereins kann seinen Mitgliedsstatus jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres (1. Juli) ändern. Hierzu kontaktieren Sie bitte Frau Grübel (regine.gruebel@tsv1860.org).

 

  • Was ist der Unterschied zwischen „aktivem“ und „passivem“ Mitglied? 

Aktive Mitglieder üben im Verein eine Sportart aus, passive Mitglieder unterstützen ihren Verein ohne eine Sportart auszuüben.



Hier geht es zum Protokoll der Mitgliederversammlung 2023.

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