Alle Termine und Informationen
Auf dieser Seite stellen wir Euch nützliche Informationen zu vergangenen und bevorstehenden Mitgliederversammlungen des TSV München von 1860 e.V. zusammen. Bei der anstehenden Versammlung stehen gemäß Satzung die Wahlen für folgende Vereinsorgane bzw. Ämter an:
5 Mitglieder des Wahlausschusses (gem. Ziffern 15.1 und 15.2)
3 Ersatzmitglieder für den Verwaltungsrat (gem. Ziffer 13.2 Abs. 1)
1 stellvertretender Seniorenvertreter (gem. Ziffer 12.6)
Die Amtszeit der zu wählenden Gremienmitglieder gestaltet sich wie folgt:
Wahlausschuss: 3 Jahre
Ersatzmitglieder Verwaltungsrat: 1 Jahr
Stellvertretender Seniorenvertreter: 1 Jahr
Einladung zur Mitgliederversammlung 2026:
Sehr geehrtes Mitglied des TSV München von 1860 e.V., das Präsidium des TSV München von 1860 e.V. lädt Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2026 ein. Diese findet statt: am Sonntag, den 21. Juni 2026, um 10:00 Uhr (Einlass ab 08:30 Uhr), in der Kulturhalle Zenith, Lilienthalallee 35 in 80939 München. Parkplätze sind gegen Entgelt in begrenzter Zahl auf dem Gelände vorhanden. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen Sie das Zenith am besten mit der U-Bahn Linie U6 Richtung Garching-Forschungszentrum / Fröttmaning / Kieferngarten. An der Haltestelle "Freimann" aussteigen, von dort sind es ca. 8 Minuten zu Fuß bis zur Halle.
Die vorgeschlagene Tagesordnung entnehmen Sie bitte weiter unten.
Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Versammlung das 18. Lebensjahr vollendet haben, mindestens ein Jahr ohne Unterbrechung Mitglied im Verein und nicht mit der Beitragszahlung im Verzug sind.
Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten und zugelassenen Anträge werden vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114 im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus. Sie werden auf der Versammlung im Rahmen der Tagesordnung behandelt. Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge zudem in schriftlicher Form. Bitte beachten Sie auch aktuelle weitere Informationen zur Mitgliederversammlung
Vergessen Sie bitte nicht, Ihren aktuellen Mitgliedsausweis Saison 2025 / 2026 und einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) mitzubringen. Wir freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen.
Mit freundlichen Löwengrüßen
Gernot Mang (Präsident)
Christian Dierl (Vizepräsident)
Heinz Schmidt (Vizepräsident)
Peter Schaefer (Vizepräsident)
Tagesordnung (Stand 8. Juni 2026)
TOP 1 ERÖFFNUNG UND BEGRÜSSUNG DURCH DEN PRÄSIDENTEN, BESTÄTIGUNG DES VERSAMMLUNGSLEITERS
TOP 2 FESTSTELLUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN EINBERUFUNG UND DER BESCHLUSSFÄHIGKEIT
TOP 3 GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG
TOP 4 BESTELLUNG EINES PROTOKOLLFÜHRERS
TOP 5 GENEHMIGUNG DES PROTOKOLLS DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG VOM 6. JULI 2025
TOP 6 TOTENEHRUNGEN
TOP 7 EHRUNGEN
a) Ernennung der Ehrenmitglieder
b) Beschlussfassung über die Befreiung der Ehrenmitglieder von der Beitragspflicht
c) Ehrung der aktiven Sportler*innen
TOP 8 BERICHTE
a) des Präsidenten
b) des Schatzmeisters über den Jahresabschluss Geschäftsjahr 2024 / 2025
c) Bericht des Vizepräsidenten
d) aus den Abteilungen (Zusammenfassung durch das Vereinsmanagement)
e) des Verwaltungsrates
f) der Kassenprüfer
TOP 9 AUSSPRACHE ZU DEN BERICHTEN
TOP 10* ENTLASTUNGEN DES PRÄSIDIUMS UND DES VERWALTUNGSRATES FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2024 / 2025
a) des Präsidiums: Robert Reisinger, Karl-Christian Bay, Norbert Steppe von 16.06.2024 bis 06.07.2025
aa) Vorabentlastung des Schatzmeisters Karl-Christian Bay
ab) Entlastung der übrigen Präsidiumsmitglieder
b) des Verwaltungsrates: Sebastian Seeböck, Sascha Königsberg, Robert von Bennigsen, Christian Dierl, Dr. Markus Drees, Gerhard Mayer, Martin Obermüller, Nicolai Walch, Beatrix Zurek von 16.06.2024 bis 18.02.2025
c) des Verwaltungsrates: Sebastian Seeböck, Sascha Königsberg, Robert von Bennigsen, Dr. Markus Drees, Gerhard Mayer, Martin Obermüller, Nicolai Walch, Beatrix Zurek von 18.02.2025 bis 06.07.2025
TOP 11* ERSATZWAHL VERWALTUNGSRAT
a) Einführung zur Ersatzwahl für den Verwaltungsrat durch den Wahlausschuss
b) Vorstellung der Kandidaten für den Verwaltungsrat, Aussprache und Wahl von drei Ersatzmitgliedern
TOP 12 WAHL DES STELLVERTRETENDEN SENIORENVERTRETERS
a) Einführung zur Wahl des stellvertretenden Seniorenvertreters durch den Wahlausschuss
b) Vorstellung der Kandidatin, Aussprache und Wahl
TOP 13 ZUSTIMMUNG DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
a) Gründung oder Erwerb einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) für den Betrieb des Profifußballs beim TSV 1860 München, zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung gem. Ziffer 11.3.6 Abs. 1 b) Hs. 1 Var. 2 i.V.m. Abs. 3 der Vereinssatzung (nähere Informationen zur GmbH auf der Vereinswebsite)
b) Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Namen „Betriebsgesellschaft Sechzgerstadion mbH“, zustimmungspflichtig durch die Mitgliederversammlung gem. Ziffer 11.3.6 Abs. 1 b) Hs. 1 Var. 2 i.V.m. Abs. 3 der Vereinssatzung (nähere Informationen zur GmbH im Heft und auf der Vereinswebsite)
TOP 14 ANTRÄGE
a) Anträge auf Satzungsänderung
b) Sonstige Anträge
TOP 15* WAHL DES WAHLAUSSCHUSSES
a) Einführung zur Wahl für den Wahlausschuss durch das Präsidium
b) Vorstellung der Kandidaten für den Wahlausschuss, Aussprache und Wahl von fünf Mitgliedern
TOP 16 VERSCHIEDENES
TOP 17 SCHLUSSWORT DES PRÄSIDENTEN
*HINWEISE
Alle Tagesordnungspunkte, welche Aufgaben der Mitgliederversammlung laut Satzung betreffen, erfolgen - wenn nicht bereits gesondert erwähnt - stets mit einer entsprechenden Aussprache auf der Versammlung (siehe Ziffer 10.5 b Vereinssatzung). Das von der Mitgliederversammlung zu genehmigende Protokoll (TOP 5) und die zugelassenen Anträge (TOP 14) werden auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114 im Büro von Herrn Ekkehardt Krebs zur Einsicht aus. Die zugelassenen Kandidat*innen für die zu wählenden Gremien sind dieser Tagesordnung als Anlage beigefügt. Die zugelassenen Anträge (Anträge auf Satzungsänderung und sonstige Anträge) sind dieser Tagesordnung als Anlage beigefügt.
Zugelassene Anträge
Zugelassene Anträge zur kommenden Mitgliederversammlung sind im Infoheft (Seite 29-31) gelistet.
FAQ
Organisatorisches
- Darf mein Hund mit in die Halle? Nein
- Kann ich meine Kinder mitnehmen, wenn diese keine Mitglieder des Vereins sind? Gerne dürfen Sie Ihre eigenen Kinder mitbringen, solange diese noch nicht volljährig sind. Sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.
- Darf ich Gäste/Angestellte/Hilfspersonen mitbringen? Nein, es sei denn, diese Personen sind Mitglieder des Vereins. Ausnahmen gelten nur für eigene, nicht volljährige Kinder.
- Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.
- Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf ca. sieben Stunden veranschlagt.
- Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.
- Wie groß ist die Halle? Bekomme ich sicher einen Platz? Bestuhlt finden 2.500 Personen Platz, mindestens weitere 500 Personen haben Stehplätze.
- Gibt es lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben.
- Darf ich Fotos machen? Nein.
- Ist der Veranstaltungsort behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.
- Ist ein sog. Liveticker oder sonstiger Mitschnitt bzw. Berichterstattung erlaubt? Nein, dies ist ausdrücklich untersagt.
Allgemeines
- Warum findet die Mitgliederversammlung statt? Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor.
- Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.
- Warum findet die Mitgliederversammlung immer im Sommer statt? Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Damit der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr genehmigt werden kann, soll die Mitgliederversammlung möglichst zwischen dem 1. April und dem 30. Juni abgehalten werden. Aufgrund von der Verfügbarkeit der Versammlungshalle kann es zu zeitnahen Verschiebungen kommen.
- Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen? Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins. Jedes (wahlberechtigte) Mitglied kann wählen, ob es die Zeitschrift per Post oder per Email erhält. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Zeitschrift bekommen hat, sollte sich bei Frau Grübel in der Mitgliederverwaltung des Vereins melden und ggf. die Adressdaten aktualisieren (regine.gruebel@tsv1860.org). Seit 2025 ist die Einladung zur Mitgliederversammlung auch über Bekanntgabe auf der Vereinswebsite möglich.
- Ich habe meinen Mitgliedsausweis für das laufende Geschäftsjahr nicht erhalten, darf ich trotzdem zur Veranstaltung? Sie können sich am Eingang ebenfalls registrieren lassen. Ihre Mitgliedsdaten werden über unser Mitgliederverwaltungssystem geprüft. Ggf. kann auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.
- Ich bin gerade erst eingetreten, darf ich trotzdem teilnehmen? Ja. Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Nur um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.
- Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken? Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Ausnahmen gelten für schwerbehinderte Mitglieder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht teilnehmen können. Bitte lessen Sie für die Voraussetzung einer solchen Stellvertretung die Vereinssatzung, Ziffer III.10.1.
- Was bedeutet „Entlastung“? Sie bedeutet die Billigung der Geschäftsführung und die Anerkennung der geleisteten Arbeit, verbunden mit dem Ausspruch des Vertrauens für die bevorstehende Wahlperiode.
- Kann ich auf der MV Fragen stellen? Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab beim Wahlausschuss angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.
Anträge
- Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten? Anträge zur Mitgliederversammlung können innerhalb der gem. Ziffer III.10.7 der Vereinssatzung bekanntgegebenen Frist schriftlich beim Präsidium eingereicht werden:
• persönlich während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 9-17 Uhr)
• per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Str. 114, 81547 München
• per Fax unter 089 / 642785-148
• per E-mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org
Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung war das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der Email entscheidend. Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorab, ob Ihr Antrag tatsächlich den e.V. betrifft und die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist für Ihr Anliegen.
Nach Zugang der Anträge entscheidet der Wahlausschuss, ob diese zugelassen werden können, d.h., ob sie in das Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung fallen, ob sie rechtlich in Ordnung und auch realistisch umzusetzen sind. (Beispiel: Ein Antrag „Verpflichtung von Spieler XY zur Saison 2024/25“ ist weder Aufgabe des e.V., noch eine solche der Mitgliederversammlung)
- Kann ich die Anträge vorab einsehen? Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten sowie zugelassenen Anträge werden rechtzeitig vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus.
Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge in Textform Form, ggf. Auch digital abrufbar über eine entsprechende Verlinkung (QR-Code, o.Ä.).
- Warum müssen satzungsändernde Anträge früher eingereicht werden? Über satzungsändernde Anträge müssen die Mitglieder mit der Einladung informiert werden.
Wahlen
- Wie lange muss ich Mitglied sein, um abstimmen zu dürfen? Abstimmen dürfen nur Mitglieder, die mindestens ein Jahr Mitglied sind.
- Ich bin passives Mitglied, was muss ich tun, um wählen zu dürfen? Für das Wahlrecht spielt es keine Rolle, ob jemand passives oder aktives Mitglied ist. Außerordentliche Mitglieder dagegen haben kein Stimmrecht.
- Kann man auch online abstimmen? Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitgliederversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt.
- Dürfen Jugendliche und Kinder auch wählen? Mitglieder sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stimmberechtigt. Natürlich sind unsere vielen jungen Mitglieder aber herzlich willkommen auf der Versammlung!
- Ich bin gerade erst wieder eingetreten, darf ich trotzdem wählen, wenn ich früher schon einmal Mitglied war? Nein, Mitgliedszeiten vor einem Austritt werden nicht auf die Dauer der Mitgliedschaft angerechnet.
- Wie werden die Wahlen und Abstimmungen durchgeführt? Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen und Wahlen offen. Geheime Abstimmung findet nur statt, soweit es die Vereinssatzung bestimmt oder wenn dies auf Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitglieds mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung beschlossen wird oder wenn der Leiter der Mitgliederversammlung oder der Wahlausschuss dies anordnet. Die Wahlen für den Verwaltungsrat, den Ehrenrat sowie den Wahlausschuss werden beispielsweise geheim mittels Wahlscheinen durchgeführt.
Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit (d.h. mehr JA als NEIN-Stimmen). Enthaltungen müssen nicht gezählt werden; diese können durch Abzug der Anzahl der abgegebenen Stimmen von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ermittelt werden."
Mitgliedschaft
- Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Mitgliedschaft? Außerordentliche Mitglieder dürfen nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und sind nicht wählbar.
- Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen juristische Personen (z.B. Firmen) und Personen, die sich freiwillig und ausdrücklich für eine außerordentliche Mitgliedschaft entschieden haben und daher einen ermäßigten Beitrag zahlen.
- Ordentliche Mitglieder sind alle erwachsenen Mitglieder, die den vollen Beitrag zahlen. Dazu kommen die Jugend- und die Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag aus folgenden Gründen zahlen: Ehepartner oder eingetragene Partnerschaft; Schwerbehinderte; RentnerInnen, PensionistInnen, SeniorInnen ab 65 Jahren; SchülerInnen ab 18 Jahren, StudentInnen, Auszubildende ab 18 Jahren; TeilnehmerInnen am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten; EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen
- Kann ich noch kurz vor der Mitgliederversammlung ordentliches Mitglied werden? Mitgliedsanträge von Neumitgliedern müssen noch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden (siehe www.tsv1860.org/mitgliedschaft/). Dabei ist zu beachten, dass eine Bearbeitungszeit anfällt.
- Ein außerordentliches Mitglied des Vereins kann seinen Mitgliedsstatus jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres (1. Juli) ändern. Hierzu kontaktieren Sie bitte Frau Grübel (regine.gruebel@tsv1860.org).
- Was ist der Unterschied zwischen „aktivem“ und „passivem“ Mitglied? Aktive Mitglieder üben im Verein eine Sportart aus, passive Mitglieder unterstützen ihren Verein ohne eine Sportart auszuüben.
Vergangene Mitgliederversammlungen
▶️ Protokolle der vergangenen Mitgliederversammlungen