Mitgliederversammlung

Alle Termine und Informationen

Auf dieser Seite stellen wir Euch nützliche Informationen zu vergangenen und bevorstehenden Mitgliederversammlungen des TSV München von 1860 e.V. zusammen.

Mitgliederversammlung 2026:

Liebe Mitglieder,

die Mitgliederversammlung findet am 21. Juni 2026 im Zenith statt. Die Einladung hierzu wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert erfolgen. Bei dieser Versammlung stehen gemäß Satzung die Wahlen für folgende Vereinsorgane bzw. Ämter an:

5 Mitglieder des Wahlausschusses (gem. Ziffern 15.1 und 15.2)
2 Ersatzmitglieder für den Verwaltungsrat (gem. Ziffer 13.2 Abs. 1)
1 stellvertretender Seniorenvertreter (gem. Ziffer 12.6)


Die Amtszeit der zu wählenden Gremienmitglieder gestaltet sich wie folgt:

Wahlausschuss: 3 Jahre
Ersatzmitglieder Verwaltungsrat: 1 Jahr
Stellvertretender Seniorenvertreter: 1 Jahr


Wahlvorschläge können mit einem formlosen Schreiben bis zum 28. Februar 2026 eingereicht werden. Dazu sind folgende Angaben erforderlich: betreffendes Organ/Amt, Name, Mitgliedsnummer, Emailadresse (bzw. Postanschrift) und Telefonnummer des/der Vorschlagenden Name, Mitgliedsnummer, Geburtsdatum, Emailadresse (bzw. Postanschrift) und Telefonnummer des/der Vorgeschlagenen.

Die Wahlvorschläge für die Ersatzmitglieder des Verwaltungsrats und des stellvertretender Seniorenvertreters sind an den Wahlausschuss zu schicken: per E-Mail an wahlausschuss@tsv1860.org, per Fax an 089 / 550 67 588 oder per Post an TSV München von 1860 e. V., Wahlausschuss, Grünwalder Straße 114, 81547 München. Wahlvorschläge für die Mitglieder des Wahlausschusses nimmt das Präsidium an, per E-Mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org, per Fax an 089 / 64 27 85-148 oder per Post an TSV München von 1860 e. V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München.

Vor Abgabe der Wahlvorschläge bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:
Es sind ausschließlich ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft nicht ruht, wählbar (Ziffern 5.1 und 5.3 der Vereinssatzung). Wählbar sind zudem nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zum Zeitpunkt der Wahl mindestens ein Jahr Mitglied im Verein und mit der Beitragszahlung nicht in Verzug sind (Ziffer 7.3). Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollen angesehene ersonen sein, die aufgrund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, dem Verein beratend in rechtlichen, wirtschaftlichen, sportlichen, sport- und fanpolitischen Belangen sowie aufsichtsführend zur Verfügung zu stehen (Ziffer 13.1). Die Mitglieder des Wahlausschusses müssen seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung Mitglied des Vereins sein (Ziffer 15.1). Bitte klärt vor Abgabe eures Wahlvorschlags nach Möglichkeit ab, ob der Kandidat/die Kandidatin den oben genannten Anforderungen entspricht und sich auch zur Wahl stellen würde. Selbstverständlich könnt ihr auch euch selbst vorschlagen.

Sämtliche vorgeschlagene Mitglieder werden aufgefordert, bis zum 10. März 2026 ihren vollständig ausgefüllten Steckbrief per E-Mail an das jeweils für die Wahl zuständige Gremium (siehe oben), per Fax an 089 /550 67 588 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Straße 114, 81547 München, zu schicken. Die offiziellen Steckbriefmuster für die jeweiligen Ämter sowie eine Anleitung zum Ausfüllen sind nachfolgend oder unter Downloads hinterlegt. Aus Gründen der Chancengleichheit werden nur Steckbriefe nach den offiziellen Mustern, die fristgerecht und vollständig ausgefüllt und unterzeichnet eingehen, berücksichtigt.

Anträge zur Mitgliederversammlung 2026, die eine Änderung der Vereinssatzung betreffen sowie sonstige Anträge zur Mitgliederversammlung, müssen bis zum 10. März 2026 beim Präsidium eingereicht werden (per E-Mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org), per Fax an 089 / 64 27 85-148 oder per Post an TSV München von 1860 e.V., Präsidium, Grünwalder Straße 114, 81547 München). Die Frist für die Abgabe weiterer Anträge wird mit der Einladung zur Versammlung bekanntgegeben.

Wir freuen uns über alle Mitglieder, die bei den Abstimmungen und Wahlen ehrenamtlich als Wahlhelfer*innen unterstützen möchten. Sie können sich bis zum 30.04.2026 beim Wahlausschuss unter wahlausschuss@tsv1860.org melden.

Bei Rückfragen stehen euch Christian Poschet unter wahlausschuss@tsv1860.org und Ekkehardt Krebs unter 089 / 64 27 85-141 bzw. unter ekkehardt.krebs@tsv1860.org gerne zur Verfügung.

Mit grün-goldenen Grüßen

Gernot Mang, Präsidium
Christian Poschet, Wahlausschuss


STECKBRIEF VORLAGE VERWALTUNGSRAT

STECKBRIEF VORLAGE WAHLAUSSCHUSS
STECKBRIEFVORLAGE SENIORENVERTRETER

Zugelassene Anträge

Zugelassene Anträge zur kommenden Mitgliederversammlung werden hier veröffentlicht. Zudem werden sie satzungsgemäß mit der Einladung zur Mitgliederversammlung 2026 veröffentlicht. Weitere Informationen folgen zeitnah.

FAQ

Organisatorisches

  • Darf mein Hund mit in die Halle? Nein

  • Kann ich meine Kinder mitnehmen, wenn diese keine Mitglieder des Vereins sind? Gerne dürfen Sie Ihre eigenen Kinder mitbringen, solange diese noch nicht volljährig sind. Sie müssen sich dann als Gäste registrieren lassen.

  • Darf ich Gäste/Angestellte/Hilfspersonen mitbringen? Nein, es sei denn, diese Personen sind Mitglieder des Vereins. Ausnahmen gelten nur für eigene, nicht volljährige Kinder.
  • Kann ich auch später kommen? Natürlich, Sie werden am Eingang registriert.

  • Wie lange dauert die Mitgliederversammlung? Es kommt auf die „Diskussionslust“ der Mitglieder an, die Versammlung ist auf ca. sieben Stunden veranschlagt.

  • Darf ich eigene Getränke und Verpflegung mitbringen? Ja, nach Abstimmung mit dem Ordnungsdienst. Es gibt aber einen Getränke- und Verpflegungsservice.

  • Wie groß ist die Halle? Bekomme ich sicher einen Platz? Bestuhlt finden 2.500 Personen Platz, mindestens weitere 500 Personen haben Stehplätze.

  • Gibt es lange Warteschlangen? Zu Stoßzeiten kann es durchaus Warteschlangen geben.

  • Darf ich Fotos machen? Nein.

  • Ist der Veranstaltungsort behindertengerecht? Ja, alle Locations sind barrierefrei zu erreichen und verfügen über die entsprechenden Sanitäranlagen.

  • Ist ein sog. Liveticker oder sonstiger Mitschnitt bzw. Berichterstattung erlaubt? Nein, dies ist ausdrücklich untersagt.

Allgemeines

  • Warum findet die Mitgliederversammlung statt? Die Satzung des Vereins sieht eine jährliche Mitgliederversammlung vor.

  • Die Mitgliederversammlung ist das oberste beschließende Vereinsorgan. Somit kommt ihr eine hohe Bedeutung zu. In der Satzung sind die verschiedenen Aufgaben der Mitgliederversammlung im Detail geregelt. Viele Aufgaben im Verein können ohne die Beschlüsse der Mitgliederversammlung nicht durchgeführt werden.

  • Warum findet die Mitgliederversammlung immer im Sommer statt? Das Geschäftsjahr des Vereins geht vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres. Damit der Haushaltsplan für das kommende Geschäftsjahr genehmigt werden kann, soll die Mitgliederversammlung möglichst zwischen dem 1. April und dem 30. Juni abgehalten werden. Aufgrund von der Verfügbarkeit der Versammlungshalle kann es zu zeitnahen Verschiebungen kommen.

  • Ich habe keine Einladung bekommen, darf ich trotzdem teilnehmen? Teilnehmen dürfen alle Mitglieder des Vereins. Jedes (wahlberechtigte) Mitglied kann wählen, ob es die Zeitschrift per Post oder per Email erhält. Der Versand erfolgt jeweils an die dem Verein zuletzt bekannte Anschrift bzw. Emailadresse. Wer keine Zeitschrift bekommen hat, sollte sich bei Frau Grübel in der Mitgliederverwaltung des Vereins melden und ggf. die Adressdaten aktualisieren (regine.gruebel@tsv1860.org). Seit 2025 ist die Einladung zur Mitgliederversammlung auch über Bekanntgabe auf der Vereinswebsite möglich.

  • Ich habe meinen Mitgliedsausweis für das laufende Geschäftsjahr nicht erhalten, darf ich trotzdem zur Veranstaltung? Sie können sich am Eingang ebenfalls registrieren lassen. Ihre Mitgliedsdaten werden über unser Mitgliederverwaltungssystem geprüft. Ggf. kann auch anhand eines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins festgestellt werden, wer Mitglied ist.

  • Ich bin gerade erst eingetreten, darf ich trotzdem teilnehmen? Ja. Für die Teilnahme spielt die Dauer der Mitgliedschaft keine Rolle. Nur um wahlberechtigt zu sein, ist eine Mindestdauer von einem Jahr Voraussetzung.

  • Ich habe an dem Tag leider keine Zeit, darf ich jemand anderen hinschicken? Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Ausnahmen gelten für schwerbehinderte Mitglieder, die aufgrund ihrer Behinderung nicht teilnehmen können. Bitte lessen Sie für die Voraussetzung einer solchen Stellvertretung die Vereinssatzung, Ziffer III.10.1.

  • Was bedeutet „Entlastung“? Sie bedeutet die Billigung der Geschäftsführung und die Anerkennung der geleisteten Arbeit, verbunden mit dem Ausspruch des Vertrauens für die bevorstehende Wahlperiode.

  • Kann ich auf der MV Fragen stellen? Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, zu den einzelnen Tagesordnungspunkten Fragen zu stellen oder Meinungen bzw. Anmerkungen zu äußern. Die Redebeiträge müssen vorab beim Wahlausschuss angemeldet werden, damit diese vorab geordnet und dem entsprechenden Redner gegeben werden können.

Anträge

  • Wie kann ich einen Antrag stellen? Was muss ich beachten? Anträge zur Mitgliederversammlung können innerhalb der gem. Ziffer III.10.7 der Vereinssatzung bekanntgegebenen Frist schriftlich beim Präsidium eingereicht werden:

• persönlich während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr. 9-17 Uhr)

• per Post an TSV München von 1860 e.V., Grünwalder Str. 114, 81547 München

• per Fax unter 089 / 642785-148

• per E-mail an ekkehardt.krebs@tsv1860.org

Für die Rechtzeitigkeit der Antragstellung war das Datum des Poststempels bzw. das Absendedatum des Faxes oder der Email entscheidend. Bitte prüfen Sie nach Möglichkeit vorab, ob Ihr Antrag tatsächlich den e.V. betrifft und die Mitgliederversammlung überhaupt zuständig ist für Ihr Anliegen.

Nach Zugang der Anträge entscheidet der Wahlausschuss, ob diese zugelassen werden können, d.h., ob sie in das Aufgabengebiet der Mitgliederversammlung fallen, ob sie rechtlich in Ordnung und auch realistisch umzusetzen sind. (Beispiel: Ein Antrag „Verpflichtung von Spieler XY zur Saison 2024/25“ ist weder Aufgabe des e.V., noch eine solche der Mitgliederversammlung)

  • Kann ich die Anträge vorab einsehen? Alle rechtzeitig eingegangen und formal korrekten sowie zugelassenen Anträge werden rechtzeitig vor der Versammlung auf der Homepage des Vereins (www.tsv1860.org) veröffentlicht und liegen zudem zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Grünwalder Straße 114, im Büro von Herrn Krebs zur Einsicht aus.

Am Tage der Versammlung erhalten Sie die Anträge in Textform Form, ggf. Auch digital abrufbar über eine entsprechende Verlinkung (QR-Code, o.Ä.).

  • Warum müssen satzungsändernde Anträge früher eingereicht werden? Über satzungsändernde Anträge müssen die Mitglieder mit der Einladung informiert werden.

Wahlen

  • Wie lange muss ich Mitglied sein, um abstimmen zu dürfen? Abstimmen dürfen nur Mitglieder, die mindestens ein Jahr Mitglied sind.

  • Ich bin passives Mitglied, was muss ich tun, um wählen zu dürfen? Für das Wahlrecht spielt es keine Rolle, ob jemand passives oder aktives Mitglied ist. Außerordentliche Mitglieder dagegen haben kein Stimmrecht.

  • Kann man auch online abstimmen? Das geht nicht. Das Stimmrecht darf nur persönlich ausgeübt werden. Die Mitgliederversammlung findet als Präsenzveranstaltung statt.

  • Dürfen Jugendliche und Kinder auch wählen? Mitglieder sind erst ab dem vollendeten 18. Lebensjahr stimmberechtigt. Natürlich sind unsere vielen jungen Mitglieder aber herzlich willkommen auf der Versammlung!

  • Ich bin gerade erst wieder eingetreten, darf ich trotzdem wählen, wenn ich früher schon einmal Mitglied war? Nein, Mitgliedszeiten vor einem Austritt werden nicht auf die Dauer der Mitgliedschaft angerechnet.

  • Wie werden die Wahlen und Abstimmungen durchgeführt? Grundsätzlich erfolgen Abstimmungen und Wahlen offen. Geheime Abstimmung findet nur statt, soweit es die Vereinssatzung bestimmt oder wenn dies auf Antrag eines anwesenden stimmberechtigten Mitglieds mit einfacher Mehrheit in offener Abstimmung beschlossen wird oder wenn der Leiter der Mitgliederversammlung oder der Wahlausschuss dies anordnet. Die Wahlen für den Verwaltungsrat, den Ehrenrat sowie den Wahlausschuss werden beispielsweise geheim mittels Wahlscheinen durchgeführt.

Bei Wahlen und Abstimmungen entscheidet in der Regel die einfache Mehrheit (d.h. mehr JA als NEIN-Stimmen). Enthaltungen müssen nicht gezählt werden; diese können durch Abzug der Anzahl der abgegebenen Stimmen von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder ermittelt werden."

Mitgliedschaft

  • Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Mitgliedschaft? Außerordentliche Mitglieder dürfen nicht an Wahlen und Abstimmungen teilnehmen und sind nicht wählbar.

  • Zu den außerordentlichen Mitgliedern zählen juristische Personen (z.B. Firmen) und Personen, die sich freiwillig und ausdrücklich für eine außerordentliche Mitgliedschaft entschieden haben und daher einen ermäßigten Beitrag zahlen.

  • Ordentliche Mitglieder sind alle erwachsenen Mitglieder, die den vollen Beitrag zahlen. Dazu kommen die Jugend- und die Ehrenmitglieder sowie Mitglieder, die einen ermäßigten Beitrag aus folgenden Gründen zahlen: Ehepartner oder eingetragene Partnerschaft; Schwerbehinderte; RentnerInnen, PensionistInnen, SeniorInnen ab 65 Jahren; SchülerInnen ab 18 Jahren, StudentInnen, Auszubildende ab 18 Jahren; TeilnehmerInnen am freiwilligen Wehrdienst und am Bundesfreiwilligendienst oder an vergleichbaren Diensten; EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe, Sozialgeld, Grundsicherung oder vergleichbaren sozialen Leistungen

  • Kann ich noch kurz vor der Mitgliederversammlung ordentliches Mitglied werden? Mitgliedsanträge von Neumitgliedern müssen noch rechtzeitig vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden (siehe www.tsv1860.org/mitgliedschaft/). Dabei ist zu beachten, dass eine Bearbeitungszeit anfällt.

  • Ein außerordentliches Mitglied des Vereins kann seinen Mitgliedsstatus jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres (1. Juli) ändern. Hierzu kontaktieren Sie bitte Frau Grübel (regine.gruebel@tsv1860.org).

  • Was ist der Unterschied zwischen „aktivem“ und „passivem“ Mitglied? Aktive Mitglieder üben im Verein eine Sportart aus, passive Mitglieder unterstützen ihren Verein ohne eine Sportart auszuüben.

Vergangene Mitgliederversammlungen

▶️ Protokolle der vergangenen Mitgliederversammlungen

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