Klarstellung zu Abmahnungen durch die TSV 1860 Merchandising GmbH

Das Präsidium des TSV München von 1860 e.V. und die Geschäftsführung der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA nehmen mit großer Sorge zur Kenntnis, dass es in jüngster Vergangenheit erneut zu rechtlichen Abmahnungen durch eine von der TSV 1860 Merchandising GmbH beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gegen Fans des TSV 1860 München gekommen ist.
 
Die Abmahnungen richten sich gegen Personen, welche Fanartikel oder Liebhabereien wie Pins, Aufnäher oder Sticker mit 1860-Bezug über Plattformen wie z.B. "eBay" zum privaten Verkauf angeboten haben bzw. anbieten. Dabei werden seitens der TSV 1860 Merchandising GmbH angebliche Markenrechtsverletzungen geltend gemacht und über die beauftragte Rechtsanwaltskanzlei empfindliche Geldforderungen gestellt.
 
Wir stellen unmissverständlich klar:
Diese Abmahnungen entbehren einer rechtlichen Grundlage. Die TSV 1860 Merchandising GmbH ist nicht aktivlegitimiert, das bedeutet, sie ist nicht berechtigt,  im eigenen Namen Rechte aus den Marken des TSV 1860 München geltend zu machen und entsprechende Forderungen zu stellen. Eine solche Legitimation wurde ihr zu keinem Zeitpunkt eingeräumt.
 
Bereits in einem Verfahren vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth (Az.: 19 O 2230/19) im Jahr 2019, das in ein rechtskräftiges Urteil zum Nachteil der TSV 1860 Merchandising GmbH mündete, konnte die TSV 1860 Merchandising GmbH in einem ähnlich gelagerten Fall eine Befugnis zur Geltendmachung markenrechtlicher Ansprüche hinsichtlich der Marken der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA nicht nachweisen. An dieser Rechtslage hat sich bis heute nichts geändert.
 
Zudem weisen wir darauf hin, dass die Geschäftsführung der TSV 1860 Merchandising GmbH weder dem TSV München von 1860 e.V., noch der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA weisungsunterstellt ist. Sowohl die TSV 1860 Merchandising GmbH als auch die von ihr beauftragte Rechtsanwaltskanzlei wurden bereits schriftlich zur sofortigen Einstellung sämtlicher einschlägigen Abmahnungsaktivitäten aufgefordert.
 
Im Falle klarer gewerblicher Produktpiraterie ist die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA selbstverständlich bereit, gemeinsam mit der TSV 1860 Merchandising GmbH eine Lösung zum Schutze der Marken des TSV 1860 München zu finden – vorausgesetzt, es liegt ein nachvollziehbarer und begründeter Einzelfall vor, bei dem eine Rechtsdurchsetzung verhältnismäßig und wirtschaftlich sinnvoll ist. In diesen Fällen behält sich  die TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA vor, entweder eine entsprechende Legitimation zu erteilen oder selbst tätig zu werden.
 
Diese Pressemeldung stellt keine Rechtsberatung dar. Es obliegt allen Empfängern entsprechender Schreiben selbst, sich entsprechenden Rechtsrat einzuholen, sofern dies für notwendig und geboten erachtet wird. Für uns steht fest: Die Löwenfamilie lebt vom Miteinander. Unrechtmäßige Abmahnungen spalten – wir setzen auf Aufklärung, Rechtssicherheit und den Schutz unserer Mitglieder und Fans.

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